Nationaler Aktionsplan Open Data: Bericht vom Meilenstein-Workshop

Die Bundesregierung hat im Juni 2013 die Open Data Charta der G8 unterzeichnet und sich damit zu konkreten Handlungsschritten verpflichtet. Mit einiger Verspätung wurde nun ein Aktionsplan Open Data unter Federführung des BMI entworfen, der diese Verpflichtungen enthält. Die Verpflichtungen und ein Monitoring dazu gibt es online. Im Aktionsplan findet sich die Verpflichtung, die Zivilgesellschaft einzubeziehen, der bisher einzige dort genannte Meilenstein ist ein Workshop des BMI mit der Zivilgesellschaft – er fand am 27.01.2015 in Berlin statt. Ich habe an diesem Workshop teilgenommen und möchte hier kurz meine Eindrücke zusammenfassen. Wir waren Vertreter*innen der folgenden NGOs: Transparency International, Open Data City, CodeforDE, Open Knowledge Foundation, FFN, Creative Commons Deutschland, CoLab, Digitale Gesellschaft, Stiftung Neue Verantwortung, Wikimedia sowie das Government 2.0 Netzwerk Deutschland e.V., für das ich teilnahm. Von Seiten BMI waren zwei Vertreter der Abteilung O mit Fachverantwortung für Open Data anwesend.

Vom Bundesinnenministerium wurden zuerst die vier Verpflichtungen der Bundesregierung aus dem Aktionsplan vorgestellt:

1. Verpflichtung: Richtungssignal vorgeben für offene Daten in Deutschland

  • Angestrebt wird eine gesetzliche Open Data Regelung, mit  der  die  Veröffentlichung  von Verwaltungsdaten mit einheitlichen Beschreibungen, in maschinenlesbaren Formaten und unter Verwendung  offener  Lizenzen  oder  anderer einschlägiger  Instrumente zum  Grundsatz  erklärt wird. (Anmerkung: was diese einschlägigen Instrumente sind, wurde nicht weiter konkretisiert)
  • Angestrebt wird eine Regelung im Wege einer Nutzungsverordnung, die auch die internationale Datenverwendung sicherstellen soll, Basis wird laut Aktionsplan die internationale Definition von “offen”.
  • Dazu gehört auch das Erstellen einer Studie zu Einnahmen/Kosten, die im Zusammenhang mit dem Verkauf von Daten durch die öffentliche Hand entstehen. Diese Studie befindet sich gerade im Vergabeprozess, mit Ergebnissen wird im Herbst 2015 gerechnet. Sie soll die häufigen Fragen beantworten nach: Wo verdient der Staat überhaupt tatsächlich am Verkauf von Daten? – und wo ist es nur ein vermeintlich gutes Geschäft, weil die Kosten die Einnahmen übersteigen? Wo sind staatliche Stellen gesetzlich verpflichtet, Daten zu verkaufen (wie z.B. beim Wetterdienst, der gewinnorientiert arbeiten muss).
  • Außerdem soll eine Handreichung entwickelt werden, die bei Vergabeprozessen und der Entwicklung von IT-Systemen hilft, sie so zu gestalten, dass eine spätere Offenlegung von Daten einfach umsetzbar ist.

2. Verpflichtung: Veröffentlichung von Daten

  • Veröffentlichung von mind. 2 Datensätzen bis Ende Q1 2015 je oberste Bundesbehörde, Bundesoberbehörde, Bundesmittelbehörde (über die Ehrgeizigkeit dieses Ziels kann man trefflich streiten, Fakt ist, dass selbst 2 Datensätze pro Bundesbehörde schon ein echter Fortschritt wären)
  • Problem: vielerorts ist selbst in Behörden nicht bekannt, welche Daten überhaupt vorhanden sind – man denkt in Akten, nicht in Daten (Anmerkung: der gesamte Aktionsplan Open Data meint mit Open Data nicht etwa die Offenlegung von Public Sector Information – die sehr wohl auch alle Arten Berichte, Akten, Gutachten, Protokolle etc. mitmeint, sondern ausschließlich Rohdaten in Form nackter Zahlen)
  • Der Fokus soll auf Daten mit hohem Nutzwert liegen

3. Verpflichtung: Veröffentlichung auf nationalem Open Data Portal

  • Das nationale Datenportal GovData.de läuft als Projekt des IT-Planungsrats jetzt im Regelbetrieb
  • Standards für Metadaten befinden sich noch in Entwicklung

4. Verpflichtung: Konsultation, Engagement, Erfahrungsaustausch

  • Umfaßt Kooperation mit der Zivilgesellschaft (dieser Workshop ist Teil davon), aber auch mit Wirtschaft, Wissenschaft und internationalen Akteuren (z.B. hinsichtlich Einbindung in europäische Dateninfrastruktur)

In der nachfolgenden Debatte wurden viele Fragen gestellt und beanwortet, so wissen wir nun, dass mit dem Thema Open Data insgesamt drei Personen im BMI beauftragt sind, die auf sehr begrenzte Budgets innerhalb des Topfes “Digitale Verwaltung 2020” zugreifen können. Diese Ressourcen sind absolut ungenügend, zumal zwar die Federführung im BMI erfolgt, aber alle anderen Bundesressorts ebenfalls Open Data Aufgaben zu erledigen haben – aber ohne irgendwelche zusätzlichen Ressourcen. Das verursacht natürlich Probleme, spätestens dann, wenn es um Offenlegung als Standard und nicht mehr nur um zwei Datensätze geht.

Das in Gänze sehr konstruktive Meeting hatte manchmal trotzdem einige absurde Momente, etwa als meine Bitte, die Liste der Open Data Ansprechpartner der anderen Bundesministerien zu veröffentlichen, mit Verweis auf den Datenschutz abgelehnt wurde. Darauf, dass OPEN (!) DATA Verantwortliche einen Geheimstatus genießen könnten, wäre ich im Leben nicht gekommen, mir scheint das ein Widerspruch in sich. Immerhin ist hier das letzte Wort nicht gesprochen, das BMI will sich noch einmal intern mit diesem Wunsch beschäftigen. Notfalls werden wir über fragdenstaat.de diese Liste in Erfahrung bringen.